Wer kann Mitglied von SFPE Switzerland werden? Alle interessierten und den Zweck unterstützenden natürlichen Personen können Mitglied von SFPE Switzerland werden. Die Mitglieder unterstellen sich den Statuten und dem Ehrenkodex von SFPE Switzerland. Gesuche um Mitgliedschaft bei SFPE Switzerland müssen schriftlich an den Vorsitzenden des Vorstandes gerichtet werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme abschliessend.
Interessiert an einer Mitgliedschaft? Die bestehenden Mitglieder freuen sich über Zuwachs. Bitte nutzen Sie nachfolgendes Formular, um die Mitgliedschaft zu beantragen oder melden Sie sich direkt beim Sekretariat betreffend weiterführenden Informationen.
Die Mitglieder nehmen an Versammlungen und Treffen von SFPE Switzerland teil und beteiligen sich aktiv an den Tätigkeiten von SFPE Switzerland. Jedes Mitglied hat an der Hauptversammlung von SFPE Switzerland eine Stimme und verfügt über Antrags- und Mitspracherecht. Verstösst ein Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die Statuten oder den Ehrenkodex von SFPE Switzerland oder schadet ein Mitglied den Interessen von SFPE Switzerland in schwerwiegender Weise, dann kann ein Mitglied von SFPE Switzerland ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Beschluss des Vorstandes auf Ausschluss eines Mitgliedes kann vom ausgeschlossenen Mitglied innert 30 Tagen, vom Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung angerechnet, mittels Rekurs an die Hauptversammlung von SFPE Switzerland angefochten werden. Der Rekurs ist schriftlich und eingeschrieben sowie hinreichend begründet dem Vorsitzenden des Vorstandes zuhanden der nächsten, ordentlichen Hauptversammlung SFPE Switzerland einzureichen. Der Entscheid der Hauptversammlung ist endgültig.
Patronatspartner kann jede natürliche oder juristische Person sein, welche den Zweck von SFPE Switzerland unterstützen will. Patronatspartner haben kein Stimmrecht und keinen Anspruch auf das Vermögen von SFPE Switzerland.